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Schweizer
Führerschein!

Ab dem Einreisedatum in die Schweiz hast du ein Jahr Zeit, deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerschein umschreiben zu lassen. Alle Bürger:innen ausserhalb von EU- oder EFTA-Staaten müssen dafür eine offizielle Kontrollfahrt absolvieren. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung auf deine Kontrollfahrt – mit einer hohen Erfolgsquote und zeitlich flexiblen Fahrlektionen!

 

Jetzt ausländischen Führerschein
umschreiben lassen!

Wenn du als Ausländer:in in der Schweiz wohnst, kannst du während 12 Monaten ab deinem Einreisedatum (Datum auf der Aufenthaltsbewilligung) deinen ausländischen Führerausweis gebrauchen. Nach Ablauf dieser Frist darfst du aber keine Fahrzeuge mehr lenken und musst deinen ausländischen Führerschein in einen schweizerischen Führerschein umwandeln lassen.
Je nach Ausstellungsland des Führerscheins ist für den Umtausch eine Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt nötig!
 

 

Berufsmässiges Führen von Motorfahrzeugen

Du willst in der Schweiz beruflich Fahrzeuge führen, z.B. als Lastwagenfahrer:in? Dann musst du vor deiner ersten berufsmässigen Fahrt den Führerschein der entsprechenden Kategorie umwandeln lassen und dich um eine allfällige Bewilligung kümmern (bei berufsmässigem Personentransport).
An einer Zusatztheorieprüfung musst du zudem nachweisen, dass du die in der Schweiz geltenden Bestimmungen (z.B. Arbeits- und Ruhezeiten) kennst. Diese Prüfung erfolgt am Computer und kann in einer von drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden.

Wer muss eine Kontrollfahrt machen?

Grundsätzlich sind Bürger:innen aus einem EU- oder EFTA-Staat von einer Kontrollfahrt befreit und müssen den ausländischen Führerausweis spätestens ein Jahr nach Einreisedatum umschreiben lassen. Die nachfolgende Länderliste gibt dir eine genaue Übersicht:
Länderliste: Keine Kontrollfahrt nötig für alle Kategorien
Wenn du den Führerausweis aus einem der folgenden Länder besitzt, dann kannst du alle Kategorien ohne Kontrollfahrt / Prüfung umschreiben lassen:
Belgien
Italien
Polen
Bulgarien
Kroatien
Portugal
Dänemark
Lettland
Rumänien
Deutschland
Liechtenstein
Schweden
Estland
Litauen
Slowakei
Finnland
Luxemburg
Slowenien
Frankreich
Malta
Spanien
Griechenland
Niederlande
Tschechische Republik
Grossbritannien
Norwegen
Ungarn
Irland
Österreich
Zypern
Island
Länderliste: Keine Kontrollfahrt nötig für Kat. A und B
Wenn du den Führerausweis aus einem der folgenden Länder besitzt, dann kannst du die Kategorien A (Motorrad) und B (Auto) ohne Kontrollfahrt / Prüfung umschreiben lassen:
Andorra
Marokko
Singapur
Australien
Monaco
Taiwan*
Israel
Neuseeland
Tunesien
Japan
San Marino
USA
Kanada
Südkorea

 

*gilt nur für die Kategorien A1 und B

Gesuchsformular einreichen

Damit du dich in der Schweiz für eine Kontrollfahrt anmelden kannst, musst du ein Gesuchsformular einreichen. Je nach Wohnkanton ist die Prozedur unterschiedlich, deshalb informiere dich bitte beim kantonalen Strassenverkehrsamt. In den meisten Fällen findest du das Gesuchsformular online unter dem Namen «Gesuch für Umtausch eines ausländischen Führerausweises» auf der Webseite des Strassenverkehrsamts.
Zusätzlich zum Formular brauchst du folgende Unterlagen:
  • Ausländischer Führerausweis im Original
  • Pass oder einen anderen Identifikationsnachweis (im Original)
  • Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein (Kopie genügt)
  • Farbiges Passfoto (35 × 45 mm)
  • Sehtest von einem Optiker (direkt auf dem Gesuchsformular auszufüllen)
Mit diesen Unterlagen sowie dem ausgefüllten Gesuchsformular gehst du persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons vorbei.

 

Vorbereitung für die Kontrollfahrt

Nach dem Einreichen des Gesuchsformulars hast du drei Monate Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren. In der Regel kannst du diese Frist nicht verlängern.
Fahrlektionen zur Vorbereitung sind nicht obligatorisch. Wir empfehlen dir aber, deine Fahrkenntnisse bei mir überprüfen zu lassen. Der Aufwand für eine saubere Kontrollfahrt-Vorbereitung ist minimal im Vergleich zu einem Neustart bei Nichtbestehen.

Kontrollfahrt Schweiz: Was wird geprüft?


Die Fahrt dauert in der Regel 45 – 60 Minuten und es werden verschiedene Strecken (innerorts, ausserorts und Autobahn) befahren. Der Experte resp. die Expertin beachtet und bewertet folgende Punkte:
  • einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • vorausschauende Fahrweise
  • Kenntnisse der Verkehrs- und Vortrittsregeln
  • korrektes Einspuren
  • Fahren nach Wegweisern
  • Befahren von Autostrassen und Autobahnen
  • Notbremsung, Parkieren (vorwärts, rückwärts, seitlich), Wenden, Rückwärtsfahren
Es werden immer mindestens zwei Manöver geprüft; eine davon ist die Notbremsung.