Mindestalter
17 Jahre: Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gewicht von nicht mehr als 3’500 kg.
Für unter 20-jährige besteht eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten nach dem Erhalt des Lernausweises.
Nothelferkurs
Im ersten Schritt musst du einen Nothelferkurs absolvieren. Der Nothelferkurs dauert 10 Std. und du kannst ihn bei vielen unterschiedlichen Anbietern absolvieren. Mögliche Anbieter sind deine Sektion (regionalabhängig), das Schweizerische Rote Kreuz, der Schweizerische Samariterbund oder das Schweizerische Sanitätskorps SSK. Hast du den Nothelferkurs erfolgreich absolviert, ist dein Nothelferausweis anschliessend sechs Jahre lang gültig.
Sehtest
Der Sehtest für die Autoprüfung ist obligatorisch. Den Sehtest kannst du beim Augenarzt resp. Augenärztin oder im Augenoptikgeschäft machen lassen. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig.
Lernfahrausweis beantragen
Ohne den Lernausweis geht gar nichts. Er berechtigt Neulenker zum Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Strassen zusammen mit einer Begleitperson. Den Lernausweis kannst du frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag beantragen. Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder bei den Strassenverkehrsämtern der Kantone bezogen werden
Theorieprüfung
Du kannst dich nun zur Theorieprüfung anmelden – am einfachsten per Internet. Um das nötige Wissen für die Theorieprüfung zu erlangen, eignet sich der Theorieunterricht an einer Fahrschule oder Eigenstudium. Wer die Theorieprüfung besteht, erhält den Lernfahrausweis. Dieser ist während zwei Jahren gültig. Mit dem Lernfahrausweis kannst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Autoprüfung ist, das 23. Altersjahr vollendet hat und den Führerausweis nicht mehr auf Probe hat. Lernfahrten sind, mit der entsprechenden Begleitperson, mit einem privaten Fahrzeug oder mit der Fahrschule möglich.
Verkehrskundeunterricht
Damit du dich für die praktische Führerprüfung der Kategorie B anmelden kannst, musst du zuerst den Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren. Der Kurs dauert 8 Stunden.
Fahrprüfung & Fahrausweis
Wenn du dich fahrsicher fühlst, und die obligatorischen Kurse absolviert hast, kannst du dich für die praktische Führerprüfung anmelden. Nach Bestehen der Fahrprüfung erhält man einen für drei Jahre auf Probe gültigen Führerausweis.
Weiterausbildungskurse (WAB)
Für den Erhalt des definitiven Führerausweises müssen Neulenker den WAB Kurs innerhalb von 12 Monaten nach Absolvierung der Führerprüfung besuchen.